Pflichtangaben auf Webseiten

Seit dem 1. März 2007 regeln das Telemediengesetz und der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien, was auf allen Schreiben, die Geschäftsbriefe sind oder ersetzen, angegeben werden muss. Das können auch Faxe, Postkarten oder elektronische Post sein, es sei denn z.B., sie dienen keinem geschäftlichen Zweck.
Webseiten, die “mit dem Hintergrund einer Wirtschaftstätgkeit bereitgehalten werden”, sind impressumspflichtig, außerdem auch private Webseiten, sobald man auf ihnen Werbebanner findet.

Drüber hinaus sind noch folgende Angaben zu machen:

Impressum auf Webseiten:

Name und ladungsfähige Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich der Vertretungberechtigte, Daten zur schnellen Kontaktaufnahme (Telefonnummer, Email-Adresse) und, soweit vorhanden, zuständige Aufsichtsbehörde und - für das Finanzamt - die Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Bei Geschäftsbriefen:

Rechtsform und Sitz der Gesellschaft, zuständiges Registergericht, Handelsregisternummer, Geschäftsführer bzw. Vorstand.

Bei nicht im Handelsregister eingetragenen Kleingewerbetreibenden gilt ab dem 22. Mai zusätzlich: Außer dem ausgeschriebenen Vor- und Familiennamen muss dann auch die ladungsfähige Anschrift angegeben werden.

Quelle: creditreform 4/2007

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