Pflichtangaben auf Webseiten
Seit dem 1. März 2007 regeln das Telemediengesetz und der Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien, was auf allen Schreiben, die Geschäftsbriefe sind oder ersetzen, angegeben werden muss. Das können auch Faxe, Postkarten oder elektronische Post sein, es sei denn z.B., sie dienen keinem geschäftlichen Zweck.
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